Update zum Coronavirus – Präventionskonzept Version Mai 2021

Ab heute Mittwoch, 19.05., ist der Fußballsport in der von uns so geliebten Form – mit Kontakt in Mannschaftsgröße – wieder erlaubt. Um zu gewährleisten, dass die Möglichkeit eines regulären Fußballsports weiterhin aufrecht bleibt, gilt es für alle Beteiligten einige begleitende Maßnahmen zu beachten, welche wir im Folgenden dargelegt haben. Wir bedanken uns schon im Voraus herzlich für die konsequente Umsetzung!

1) Grundsätzliches

  • Sportausübung ist in vollem Mannschaftsumfang möglich
  • Vollkontakt beim Training ist wieder erlaubt

2) Registrierung 

  • Alle beim Training anwesenden Spieler und Trainer müssen zwingend registriert werden (Anwesenheitsliste). Diese Anwesenheitsliste muss bis spätestens Sonntag einer jeden Woche online abgegeben werden (oder per Foto an Lukas Dornauer gesendet werden)
  • Alle Eltern, die sich länger als 15 Minuten am Gelände aufhalten, müssen sich verpflichtend in den aufliegenden Listen am Eingang registrieren. Hierbei müssen Vor- und Nachname sowie Telefonnummer eingetragen werden. Nach 28 Tagen werden die Daten seitens des Vereins fachgerecht vernichtet. Auch eine Online-Registrierung mittels QR-Code ist möglich.

3) Maskenpflicht 

Auf dem gesamten Gelände – im Freien und in den Innenräumen – gilt eine Maskenpflicht für alle Personen. Diese darf nur während dem Training abgenommen werden. Sollte jemand eine gültige Maskenbefreiung haben, muss diese bitte mitgeführt werden. 

  • Personen ab sechs Jahren sind verpflichtet, einen Mund-Nasenschutz zu tragen
    • Personen ab dem 14. Lebensjahr sind verpflichtet, eine FFP-2-Maske zu tragen

4) Zugangsvoraussetzungen

Um das Gelände betreten zu dürfen, sind die „3-G-Regeln“ zu beachten

  • Geimpft: Personen, welche geimpft sind, können problemlos jederzeit das Gelände betreten. Registrierungs- und Maskenpflicht bleibt auch für diese Personen aufrecht. 
    • Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wenn diese nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
    • Bei einer Zweitimpfung, wenn die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegt.
    • Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
    • Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR -Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
    • Genesen: Genesene (Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides oder einer ärztlichen Bestätigung nicht älter als 6 Monate oder eines Antikörpernachweises nicht älter als 3 Monate). Registrierungs- und Maskenpflicht bleiben aufrecht. 
    • Getestet: Personen ab dem 10. Geburtstag müssen, sofern die Faktoren Geimpft oder Genesen nicht erfüllt sind, Eintrittstests vorweisen, um die Sportanlage betreten zu dürfen. Registrierungs- und Maskenpflicht bleiben aufrecht. Folgende Testvarianten sind möglich:
      • Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig
      • Nachweis eines Antigentests einer befugten Stelle: 48h gültig
      • Nachweis eines PCR Tests von einer befugten Stelle: 72 h gültig
      • Ausnahmsweise einen Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht vor Ort – einmalig gültig
      • Schultests werden anerkannt: 48h gültig

5) Eltern beim Training

  • Eltern dürfen das Gelände weiterhin nicht betreten – nur in begründeten Ausnahmefällen in U6 und U7
  • Sollten Eltern die Sportstätte betreten, sind die unter den Punkten 2, 3 und 4 dargelegten Rahmenbedingungen zu beachten und umzusetzen 
  • Jedenfalls dürfen nicht mehr als 10 Eltern pro Mannschaft zeitgleich am Gelände sein, sofern sie länger als 15 Minuten dort verweilen. Die Eltern verschiedener Mannschaften dürfen sich nicht durchmischen

6) Benutzung von Innenräumen 

  • In den Innenräumen muss ein 2-Meter-Abstand gewahrt werden
  • Es gilt die Maskenpflicht (MNS ab 6 Jahren, FFP2 ab 14 Jahren) außer in der Dusche 

7) Gastmannschaften

  • Wenn externe Gastmannschaften auf der Sportanlage zu Gast sind, muss den Gästetrainern vom jeweiligen Jenbacher Trainer dieses Präventionskonzept übermittelt werden. Der Gästetrainer muss dafür sorgen, dass die Maßnahmen von seinen Spielern und begleitenden Zuschauern umgesetzt werden. Spieler von Gastmannschaften sowie Zuschauern der Auswärtsmannschaft wird der Zutritt zum Stadion Jenbach verweigert, wenn sie nicht die in den Punkten 2, 3 und 4 dargelegten Inhalte vollständig umsetzen und die zum Eintritt notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Die Sportanlage wird spätestens um 22:00 Uhr zwingend für alle geschlossen!